Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat jetzt im Bundesanzeiger die 42. Verordnung über Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider (42. BImSchV.) veröffentlicht. Sie tritt am 19. August 2017 in Kraft und beinhaltet zahlreiche neue Pflichten und Vorgaben für die Anlagenbetreiber. Grundlage der Verordnung ist die VDI 2047, Blatt 2. Allerdings ist sie als gesetzliche Verordnung nicht nur eine Richtlinie. Sie muss zwingend umgesetzt und dokumentiert werden.
Allgemeine Infos zur 42. BImSchV.
- Die Verordnung gilt ab dem 19. August 2017 für alle Betreiber von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider
- Rückkühlanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass Verunreinigungen des Nutzwassers durch Mikroorganismen maximal vermieden werden
- Bis zum 19. September 2017 müssen alle Anlagenbetreiber eine Legionellenuntersuchung durchgeführt haben
- Alle neuen und bestehenden Anlagen müssen innerhalb von 12 Monaten nach in Kraft treten der Verordnung den Behörden gemeldet werden
- Das Melderegister verlangt Angaben zum Standort der Anlage und dessen Betreiber
- Die zuständigen Behörden sind bisher noch nicht bekannt
Das sind Ihre gesetzlichen Pflichten
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen inkl. Maßnahmenplänen bei Überschreitung von Grenzwerten bereits vor Inbetriebnahme der Anlage durch hygienisch fachkundiges Personal
- Führen eines Betriebstagebuchs und Dokumentation der Beprobungen
- Regelmäßige Laboruntersuchungen des Nutzwassers mit entsprechenden Nachweisen
- Festlegung von Referenzwerten für Keimbelastung
- Überprüfung der Anlage alle 5 Jahre durch Sachverständige oder akkreditierte Inspektionsstellen
Was Sie jetzt akut tun müssen
- Legionellen Beprobungen von Zusatz- und Nutzwasser durch ein akkreditiertes Labor bis zum 19. September (danach alle 3 Monate)
- Mitarbeiterschulungen gem. VDI 2047-2 oder VDI 6022 (auch für Fremdfirmen)
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilung bestehend aus Gefährdungsanalysen und Gefährdungsbewertung
- Festlegung des Referenzwertes für allgemeine Keimzahlen
- Erstellen/Führen eines Betriebstagebuches (manuell/digital)
- Anfertigung von Betriebsanweisungen gem. Biostoffverordnung